"Ich bin abgesichert!"

CIF:BIZ ChefSache ist die Persönliche D&O für Ihre Kunden aus dem Kreis der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsorgane.

DIN 77230

CIF:BIZ ChefSache – der Existenzschutz für Geschäftsführer und Vorstände

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte (Organe) unterliegen einem der strengsten Haftungsregime weltweit. Jeder berufliche Fehler kann existenzbedrohend sein, da Manager in Deutschland unbegrenzt mit ihrem gesamten Vermögen haften. Dies gilt auch für Genossenschafts- und Stiftungs- und Vereinsvorstände, wobei auch die ehrenamtliche Ausübung nicht vor einer persönlichen Inanspruchnahme schützt. Dennoch verlässt sich die überwiegende Zahl der Entscheider in deutschen Unternehmen zu Unrecht auf eine Unternehmens-D&O-Versicherung!

Nur eine Persönliche D&O wie CIF:BIZ ChefSache sichert die Tätigkeit Ihrer Kunden auch dann ab, wenn

  • die Schadenersatzforderung erst nach einem beruflichen Wechsel oder im Ruhestand erhoben wird,
  • die Versicherungssumme der Unternehmens-D&O bereits von anderen Managern "verbraucht" ist,
  • die Unternehmens-D&O nachteilig verändert oder aufgehoben wurde.

Film ab! Nur einen Mausklick entfernt –
alles, was Sie schon immer über die Persönliche D&O und CIF:BIZ ChefSache wissen wollten.

ChefSache

ConceptIF BIZ bietet mit der ChefSache das marktführende Produkt im Bereich der persönlichen D&O. Unser Sleep-Easy-Versprechen beinhaltet den Schutz des Privatvermögens, 12 Jahre Nachmeldefrist, Beratung im Krisenfall und die Gehaltsfortzahlung.

CIF:BIZ ChefSache bietet eine hochwertige Versicherungslösung mit vielen Vorteilen.

  • Beratung zur Vermeidung von Pflichtverletzungen
  • 2-fach maximierte Versicherungssumme
  • Mitversicherung der operativen Tätigkeit
  • Strafrechts- und Ordnungswidrigkeitenschutz vor und im Verfahren selbst
  • Freie Anwaltswahl und Expertenpool
  • Wahlrecht bei Bestehen einer Unternehmens-D&O-Versicherung
  • Kein Kündigungsrecht des Versicherers im Schadenfall
  • Restrukturierungsversicherung

Das Alleinstellungsmerkmal des Produktes ist die einzigartige ChefLine. Die ChefLine setzt neue Maßstäbe in der persönlichen D&O-Versicherung durch eine spezialisierte anwaltliche Beratung auf allerhöchstem Niveau! Hier erhält der Manager eine professionelle juristische Beratung, damit es erst gar nicht zum Schaden kommt.

  • Anwaltliche telefonische Erstberatung – schon dann, wenn der Manager eine Inanspruchnahme nur "befürchtet".
  • Sofortige juristische Bewertung, Erstbeurteilung und Handlungsempfehlung.
  • Beratung zur Vermeidung von Pflichtverletzung bei "schweren Entscheidungen".

DIN-Norm bestätigt die Bedeutung der persönlichen D&O-Versicherung

Vermittler, die nach der DIN Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ beraten, sind verpflichtet Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsorganen eine persönliche D&O zur Absicherung ihrer finanziellen Existenz anzubieten.

 

Der ConceptIF Tarifvergleich

ChefSache by VOV ChefSache by Berkley
Risikoträger VOV W.R. Berkley
Individuelle Versicherungssumme 300.000,- € bis 10.000.000,- € 100.000,- € bis 5.000.000,- €
Sitz der Mandatsgesellschaft Deutschland Deutschland
Prämienstruktur ()
Versicherung jedes einzelnen Mandates erforderlich; Tochtergesellschaften nur nach Prüfung und eventuell mit Prämienzuschlag

prämienfreie Mitversicherung von Mandaten in Tochtergesellschaften, als leitender Angesteller in Tochtergesellschaften und von Ehrenamtmandaten
Unverfallbare Nachmeldefrist 12 Jahre 12 Jahre
ChefLine ()
eine Kanzlei; steht bis zum Vertragsende zur Verfügung

drei Kanzleien; steht nach Vertragsende noch weitere 12 Monate zur Verfügung
Gehaltsfortzahlung im Falle der Aufrechnung oder Zurückbehaltung
Maximierung Versicherungssumme 2-fach 2-fach
Rechtliche Beratung zur Vermeidung von Pflichtverletzungen
Mitversicherung der operativen Tätigkeit
Wahlrecht bei Bestehen einer Unternehmens-D&O, ob diese oder die persönliche D&O vorgehen soll
Strafrechts- und Ordnungswidrigkeitenschutz vor Verfahrenseinleitung
Übernahme von Reputationskosten
Deckung im Vorfeld einer schriftlichen Inanspruchnahme / vorsorglichen Rechtsberatung ()
abschließende Aufzählungvon Tatbeständen

keine abschließende Aufzählung der auslösenden Tatbestände
Freie Anwaltswahl und Expertenpool
Restruktuierungsversicherung
Keine Nachrangigkeit zur Unternehmens-D&O
Kein Kündigungsrecht des Versicherers im Schadenfall
Übernahme des Selbstbehaltes nach § 93 Abs 2 AktG ()
aber eigenes Prüfungsrecht des Versicherers

mit Folgepflicht zur Unternehmens-D&O
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Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Es gilt der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Dabei gelten die bedingungsgemäßen Leistungsvoraussetzungen, -ausschlüsse und -begrenzungen.

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